Vorsicht beim Grillen – vor allem auch auf dem Balkon!

04.06.2024 Zurück zur Übersicht
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Laut der KFV-Unfalldatenbank IDB Austria verletzen sich dabei etwa 700 Personen in Österreich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Rund 13 Prozent davon sind Kinder. Die häufigsten Verletzungsarten sind Verbrennungen (50%), gefolgt von Schnittwunden (30%) und Knochenbrüchen durch Stürze über Griller und Zubehör (16%).

 


Gefahren

Die häufigsten Unfallursachen beim Grillen am Balkon waren Fettbrände, Funkenflug auf brennbare Materialien und umgekippte Grills.
Gefahr droht weiters durch Verbrennungen, Stürze über Griller und Zubehör und im Extremfall kann nach einem Funkenflug das Feuer auf die Gebäudestruktur übergreifen.

Grillen am Balkon – was ist erlaubt

Das Grillen auf Außenflächen von Wohnungen ist in Österreich grundsätzlich in einem angemessenem Ausmaß erlaubt, unterliegt aber bestimmten Einschränkungen wie etwa dem Schutz vor starkem Rauch oder Lärm.
Unbedingt einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen: dort können bestimmte Sonderregelungen in Sachen Art, Ort und Zeit der erlaubten Grillaktivitäten festgelegt sein. Die Missachtung kann zu Schwierigkeiten oder sogar zur Kündigung des Mietvertrags führen.
Die geltenden Bestimmungen variieren auch in einzelnen Ländern und Gemeinden: In einigen Regionen Österreichs – etwa in Linz und Innsbruck – ist das Grillen mit offenem Feuer auf Balkonen nicht gestattet. Auf Wiener Balkonen ist Grillen mit Holzkohle-, Elektro- und Gasgrills grundsätzlich erlaubt, sofern von Hausordnung oder Mietvertrag kein Veto kommt.

 


Die wichtigsten Tipps für ein sicheres Grillvergnügen

vor dem Grillen:

  • Sicherer Grillplatz: Der Grill soll stabil auf feuerfestem Untergrund im Outdoorbereich stehen, einen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien einhalten, Windrichtung beachten – zur Vermeidung von Funkenflug und starker Rauchentwicklung.
  • Geeignete Anzündhilfen: nur handelsübliche feste Anzündhilfen wie z. B. Anzündwürfel nutzen, niemals brennbare Flüssigkeiten verwenden! Bei Kontakt von Benzin oder Spiritus mit Feuer kann es zu lebensgefährlichen meterhohen Stichflammen kommen!
  • Gasflaschen von Gasgrills: immer stabil und außerhalb des Hitzebereichs aufstellen.

beim Grillen:

  • Das Grillgut stets im Auge behalten! Besondere Vorsicht bei offenem Feuer und Wind: ein Windstoß kann zu unerwarteter Ausbreitung der Flammen führen.
  • Vorsicht Fettbrand: kein Öl ins Feuer gießen oder tropfen lassen! Brennendes Fett mit einem speziellen Fettbrandfeuerlöscher (Klasse F) oder mit Sand löschen. Fettbrände niemals mit Wasser löschen – es kommt dabei zu Fettexplosionen!
  • Beaufsichtigung von Kindern und Haustieren: Kinder müssen beim Grillen unter ständiger Aufsicht stehen. Der Grillbereich ist kein Spielplatz! Auch Haustiere sollten in sicherem Abstand gehalten werden.
  • Bereithalten von Sicherheitsausrüstung: einen Eimer Wasser, Sand oder einen Feuerlöscher in Griffnähe bereitstellen und hitzebeständige Handschuhe nutzen.
  • Erste Hilfe bei Verbrennungen: Brandwunden sollten mit lauwarmem Wasser gekühlt und danach steril abgedeckt werden. Bei größeren Verbrennungen sofort den Notarzt rufen! Auch bei kleineren Brandwunden ist ein Arztbesuch ratsam, besonders wenn Kinder betroffen sind.

nach dem Grillen:

  • Löschen der Glut: die verbleibende Glut immer gründlich mit Wasser fluten!
  • Vollständige Abkühlung: abgelöschtes Brennmaterial unter Aufsicht vollständig abkühlen!
  • Sichere Entsorgung: gelöschte Glut gehört in verschließbare Metalleimer – niemals in Kunststofftonnen oder Behälter mit brennbarem Inhalt!

 

Die vollständige Aussendung finden Sie hier:

 

Quelle: KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), PA vom 28. Mai 2024